Unfall

Unfallgutachten

Wir als KFZ-Sachverständige und das Gesetz stehen Ihnen helfend zur Seite. Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher gemäß §249 BGB verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden samt aller unfallbedingt entstehenden Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet auch die Gebühren für den Sachverständigen.

Mittels eines fundierten Unfallgutachtens unsererseits können Sie Ihren rechtlichen Anspruch gegenüber der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers vollständig nachweisen. Im Gutachten werden der Reparaturweg, die voraussichtlichen Reparaturkosten, gegebenenfalls eine unfallbedingte Wertminderung sowie die entsprechenden Fahrzeugwerte ermittelt.

  • Kalkulation der Reparaturkosten
  • Bestimmung des Reparaturweges
  • Stellungnahme zur unfallbedingten Wertminderung
  • Angabe aller relevanten Werte zum Fahrzeug
  • Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur
  • Fotodokumentation der Schäden
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